Die Consors-Story     Kapitel II :   Eigene Spesen

Nachfolgend lesen Sie die zweite wahre Begebenheit mit dem freundlichen Discountbroker. Diesmal versucht die Consors AG an einer 62 DM Transaktion selbst 34 DM abzugreifen. In den Hauptrollen erleben Sie Melanie P., Daniela L. und den Teamleiter himself, Andreas F. Zur besseren Übersicht sind die Mails nach ihrem Verfasser eingefärbt. Rot für Consors und blau für Swen Schlobach.

Zur Vorgeschichte:   Die beiden Aktien der Firma Avaya Inc., um die es sich im Folgenden dreht, wurden von mir nie gekauft. Vielmehr entstanden Sie bei einer Firmenausgliederung und wurden mir in mein Depot eingebucht. Am 08.02.01 erhielt ich von Consors dieses Schreiben:

An alle Aktionäre 08. 02. 2001 
Ihre bei uns im Depot verbuchten
AVAYA INC. SHARES DL -,01

Sehr geehrter Kunde,

die SMK Information Services bietet Ihnen als Aktionär ein Übernahme-/ Abfindungsangebot (Odd-Lot Offer) für Ihre Aktien an.

Bei Annahme des Angebotes erhalten Sie unter Abgabe Ihrer Aktien folgende Konditionen:

Frist bis: 28.02.01
Barausschüttung:     Zum Marktpreis in der Zeit vom 26.01.01 bis 28.02.01 abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von USD 1,50 pro Aktie.
sonstiges: Das Angebot ist je Titelinhaber begrenzt auf 99 Stück. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf ein "Board-Lot" (St. 100) aufzurunden. Auch beim Zukauf wird eine Bearbeitungsgebühr von USD 1,50 pro Aktie erhoben.

Durch einen evtl. Verkauf an der Börse erzielen Sie mit Stand vom 07.02.01 einen Verkaufserlös von EUR 18,00 = ca. USD 16.76 pro Stück der Avaya Inc. Aktie.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir gemäß der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen) unter Punkt 16 verpflichtet sind, Ihnen diese Mitteilung zuzusenden.

Das Angebot der Gesellschaft reichen wir lediglich an Sie weiter. Eine Haftung für die Werthaltigkeit dieses Angebotes übernehmen wir nicht.

Falls Sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, benötigen wir Ihren unwiderruflichen, schriftlichen Auftrag bis spätestens 20. Februar 2001 / 10:00 Uhr bei uns eintreffend.

Ohne Ihre Weisung werden wir von uns aus nichts in dieser Angelegenheit unternehmen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre depotführende Stelle.

Mit freundlichen Grüssen

Consors Discount-Broker
-Corporate Actions/Gö-

Diese maschinell erstellte Mitteilung wird nicht unterschrieben.

Da ich mich sowieso von den Aktien trennen wollte und mir eine Bearbeitungsgebühr von USD 1,50 je Aktie akzeptabel erschien, ging ich auf das Angebot ein und unterschrieb den Auftrag.

Etwa einen Monat später bekam ich die Abrechnung der Transaktion:


Daraufhin schrieb ich folgenden Brief:

Sehr geehrte Damen und Herren, 11. 03. 2001 
am 08.02.01 erhielt ich aus Ihrem Haus ein Übernahme- / Abfindungsangebot für meine beiden "Avaya"-Aktien. Es wurde auf eine Bearbeitungsgebühr von USD 1,50 pro Aktie hingewiesen. Dieses Angebot erschien mir akzeptabel, da die Bearbeitungsgebühr für dieses Übernahmeangebot unter den sonst üblichen anfallenden Gebühren für den Aktienverkauf liegt. Aus diesem Grund beauftragte ich Consors mittels des Vordrucks dieses Geschäft abzuwickeln und sah von einem üblichen Verkauf an der Börse ab.

Am 06.03.01 erhielt ich die Abrechnung der Transaktion. Es wurden nicht nur die angekündigten USD 3,- (2 x 1,50 $), sondern auch Euro 17,38 eigene Spesen berechnet.

Dies ist eine klare Täuschung, da das aus Ihrem Hause stammende Angebotsschreiben, basierend auf einem Angebot von "SMK Information Services", darauf hätte hinweisen müssen. Da es sich bei diesem Geschäft nicht um eine übliche, von mir selbst veranlasste Transaktion handelt und auf anfallende Kosten von USD 1,50 hingewiesen wird, muß ich nicht von weiteren anfallenden Kosten ausgehen.

Außerdem weisen Sie in Ihrem Schreiben ausdrücklich auf Punkt 16 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (AGB) hin. In diesem Absatz ist ebenfalls nichts von zusätzlich anfallenden Kosten zu finden. Allerdings steht dort: "Eine Benachichtigung des Kunden kann unterbleiben, wenn ... die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Mißverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen." Genau dieses Mißverhältnis liegt in diesem Fall vor. Bei einem Ausgangsbetrag (Kurswert x Aktien) von DM 62,63 verbleiben mir nach Abzug fremder und eigener Spesen DM 22,30. Ein deutlich größerer Betrag wäre bei einer regulären Transaktion an der Börse verblieben. Das Schreiben von Consors hätte also nach den AGB unterbleiben müssen. Das Angebot wurde aber ohne Hinweis auf weitere Kosten trotzdem unterbreitet. Dies ist nicht nur ein klarer Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrerseits, sondern auch eine Täuschung.

Ich fordere Sie auf, die berechneten eigenen Spesen (Euro 17,38) bis zum 01.04.01 vollständig auf mein Depotkonto zurück zu überweisen.

In der Hoffnung auf schnelle Klärung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

S. Schlobach

Sehr geehrter Herr Schlobach, 14. 03. 2001 
Ihr Schreiben vom 11.03.2001 haben wir erhalten. Vielen Dank dafür

Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft. Gemäß unserem Preisverzeichnis berechnen wir bei freiwilligen Barabfindungen Gebühren wie bei Fax-Broking. Diese betragen 17,38 Euro. Ihre Orderabrechnung ist somit korrekt.

Aus den o. g. Gründen können wir Ihrem Wunsch auf Erstattung der Gebühren von 17,38 Euro nicht entsprechen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Natürlich steht Ihnen Ihr Betreuungsteam börsentäglich zwischen 8.00 und 20.30 Uhr stets zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Wertpapiergeschäften mit Consors.

Mit freundlichen Grüßen

Consors Discount-Broker AG
Betreuungsteam Gelb

Andreas F.    Melanie P.

Sehr geehrte Damen und Herren, 16. 03. 2001 
Ihr Schreiben vom 14.03.2001 habe ich erhalten. Zur Rechtfertigung der Gebühren in Höhe von 17,38 Euro für das Übernahme-/ Abfindungsangebot (Avaya Inc. vom 08.02.01) beziehen Sie sich auf Ihr Preisverzeichnis. Dieses und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen mir vor. Leider sind weder im Preisverzeichnis, noch in den AGB Gebühren für Übernahme-/ Abfindung von Aktien, noch für, wie Sie es nennen, Barabfindungen verzeichnet.

Grundlage aller Geschäfte sind aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Preisverzeichnis als Teil der AGB. Ihre Begründung, Barabfindungen wie ein Fax-Broking zu berechnen, ist völlig aus der Luft gegriffen und rechlich nicht abgedeckt.

Ich verweise außerdem darauf, daß in Ihrem Angebot für diese Transaktion auf Gebühren in Höhe von 1,5 USD/Aktie hingewiesen wurde. Weitere Kosten wurden nicht angezeigt. Wenn danach trotzdem Gebühren berechnet werden, verstößt dies gegen den Grundsatz von Treue und Glauben.

Weiterhin verweise ich noch einmal auf den Punkt 16 der Sonderbedingungen für Wertpapier- geschäfte (AGB), auf den sie sich im Angebot selbst beziehen. In diesem steht sinngemäß, daß Consors auf eine Benachichtigung verzichten kann, wenn diese zum Nachteil des Kunden ist. Genau dieser Nachteil ist mir aber durch dieses vermeintliche "Sonderangebot" entstanden. Gegenüber einem normalen Verkauf der Aktien an der Börse sind (rechtswidrig) erheblich höhere Kosten entstanden. Sie verstoßen hier eindeutig gegen Ihre eigenen AGB.

Ich bitte Sie dringend, bis zum 01.04.01 den Betrag von 17,38 Euro, zuzüglich meiner Auslagen von DM 2,20 (2 x Porto) auf mein Depotkonto zu überweisen.

Es wird von meiner Seite in dieser Angelegenheit kein Schreiben folgen. Sollten sie auch weiterhin auf Ihrem haltlosen Standpunkt verharren, werde ich die Angelegenheit von einem Anwalt prüfen lassen. Ich werde mich nicht wieder auf einen einjährigen Schriftwechsel mit Ihrem Haus einlassen. Ich beziehe mich hierbei auf eine Korrespondenz über 19(!) eMails mit Ihren Mitarbeitern Lulei, Kehlenbrink, Nießlbeck und März.

In der Hoffnung auf Klärung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

S. Schlobach

Sehr geehrter Herr Schlobach, 22. 03. 2001 
Ihr Schreiben vom 16.03.2001 haben wir erhalten. Vielen Dank dafür

Nach nochmaliger Überprüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes teilen wir Ihnen mit, dass die Gebühren für freiwillige Barabfindungen und andere Kapitalveränderungen bei uns im aktuellen Preisverzeichnis veröffentlich sind. Da wir die aktuellen Konditionen sowie die Preise und Gebühren auch im Internet veröffentlichen, ist der Kunde verpflichtet, sich selbst über Änderungen zu informieren.

Aus den o. g. Gründen können wir Ihrem Wunsch auf Erstattung der Gebühren von 17,38 Euro, wie auch bereits im Schreiben vom 14.03.2001 mitgeteilt, nicht entsprechen.

Natürlich steht Ihnen Ihr Betreuungsteam börsentäglich zwischen 8.00 und 20.30 Uhr stets zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Wertpapiergeschäften mit Consors.

Mit freundlichen Grüßen

Consors Discount-Broker AG
Betreuungsteam Gelb

Andreas F.    Daniela L.

Sehr geehrte Frau L., sehr geehrter Herr F., 26. 03. 2001 
leider haben Sie den vorliegenden Sachverhalt nicht wirklich überprüft und nehmen auch in Ihrem zweiten Schreiben keinerlei Stellung zu den sich mir stellenden Fragen. Vielmehr argumentieren sie mit Formulierungen wie

> Da wir die aktuellen Konditionen sowie die Preise und Gebühren auch im Internet
> veröffentlichen, ist der Kunde verpflichtet, sich selbst über Änderungen zu informieren.

Diese Aussage zeugt von Ihrer Inkompetenz zur Rechtslage. Einem Kunden kann nicht zugemutet werden, Ihre sicher mehrere Tausend Seiten umfassende Homepage auf Änderungen durchzusuchen. Ich habe nur die von mir bei Kontoeröffnung anerkannten AGB zu kennen und zu akzeptieren. Wenn sich die AGB ändern, haben Sie dies mir mitzuteilen.

Ich möchte nicht noch einmal den Sachverhalt in seiner Gänze auswalzen. Ich beziehe mich auf meine Ihnen vorliegenden Schreiben und fordere Sie letztmalig auf, sich zu folgenden Punkten, meinetwegen stichpunktartig, zu äußern.

1. Wo genau (Seite/Abschnitt/Zeile) sind in Ihrem Preisverzeichnis1 die Gebühren für ein Übernahme-/ Abfindungsangebot (oder in Ihrer Terminologie: Barabfindung) zu finden. Auf welcher Grundlage rechtfertigen Sie eine Berechnung wie ein Fax-Broking?

2. Warum weisen Sie in Ihrem Angebot nur auf einen Teil der anfallenden Gebühren hin, verschweigen aber den weit größeren Teil? Es hätte ein Hinweis "weiterhin berechnen wir Gebühren wie bei Fax-Broking" genügt. Auf andere rechtliche Grundlagen wird ja auch hingewiesen.

3. Warum unterbreitet mir Consors, bzw. leitet Consors ein Angebot weiter, das mir gegenüber einem regulären Verkauf an der Börse erheblich schlechtere Konditionen (höhere Gebühren) verursacht? Beziehen Sie sich dabei bitte auf Punkt 16 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (AGB).

4. Bitte teilen Sie mir mit, ob sie gewillt sind, diese Auseinandersetzung vor einem ordentlichen Gericht klären zu lassen, wer mein Ansprechpartner ist (Herr F.) und an welchem Ort die Klage unter welchen Bedingungen einzureichen ist.

Mit freundlichen Grüßen
S. Schlobach

1 ich beziehe mich hier auf die Datei    http://www.consors.de/home/preise/Preisleistungsverzeichnis.pdf

Sehr geehrter Herr Schlobach, 29. 03. 2001 
Ihre Antwort vom 26.03.2001 haben wir erhalten. Vielen Dank dafür.

Um den von Ihnen genannten Sachverhalt abschließend zu klären, schreiben wir Ihnen einmalig aus Kulanz die Gebühr von 17,38 Euro gut. Bitte beachten Sie bei weiteren Übernahme- oder Abfindungs- angeboten das aktuelle Preisverzeichnis. Dieses haben wir für Sie bestellt.

Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns an. Ihr persönliches Betreuungsteam Gelb steht Ihnen börsentäglich zwischen 8:00 Uhr und 20.30 Uhr unter der Rufnummer 01803 / 252501 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Consors Discount-Broker AG
Betreuungsteam Gelb

Andreas F.    Daniela L.

Am 02. 04. 01 wurden mir 17,38 Euro eingebucht.

Was Consors mit der Formulierung "... beachten Sie ... das aktuelle Preisverzeichnis. Dieses haben wir für Sie bestellt." meinte, kann ich nicht sagen. Ein Preisverzeichnis erreichte mich bis zum heutigen Tag nicht. Vielleicht haben Frau L. und Herr F. auch gemerkt, daß eine Gebühr für Übernahme- oder Abfindungsangebote tatsächlich nicht verzeichnet ist.

Abschließend schrieb ich an die beiden Mitarbeiter noch eine zusammenfassende Mail und teilte Consors mit, den zurückliegenden Schriftwechsel ins Internet zu stellen.

Sehr geehrte Frau L., sehr geehrter Herr F., 03. 04. 2001 
Wie zu erwarten, haben Sie auch in Ihrem dritten Schreiben auf nicht einen einzigen Punkt meiner Fragen Bezug genommen. Da aber offensichtlich sogar Sie die Sinnlosigkeit Ihrer eigenen Argumentation erkannt haben, weichen Sie auf eine "Kulanz"-Regelung aus.

Dieses Geschäftsgebahren ist unsäglich und fast schon kriminell. Erst wenn Ihnen überhaupt nichts mehr Passendes und Unpassendes einfällt, wird auf eine Kulanzregelung ausgewichen. Ein Eingeständnis des Fehlers erfolgt nicht. Für wie minderbemittelt halten Sie Ihre Kundschaft?

Ich erwarte von Ihnen (für die Zukunft) keine Kulanz, sondern die strikte Anwendung der gegebenen AGB. Sie sollten auch damit rechnen, daß Kunden die AGB kennen. Ich weiss nicht ob Sie diese kennen - interpretieren können Sie sie jedenfalls nicht.

Ich werde eine weitere solche Auseinandersetzung mit Ihrem Haus nicht mehr in Kauf nehmen. Vielmehr werde ich in Zukunft schneller härtere Konsequezen ziehen.

Damit auch ein breiteres Publikum von Ihren Geschäftspraktiken unterrichtet wird, werde ich den 1:1 Abdruck unseres Schriftwechsels, sowie den 1:1 Abdruck des 19 Mails umfassenden Disputs zum Thema "Bonbons für Neueinsteiger" an exponierter Stelle ins Internet stellen. Alle interessierten Leser können sich dann wertfrei ein Bild über die Kundenbetreuung bei Consors machen.

MfG S.Schlobach

Auf diese letzte Mail erhielt ich keine Antwort mehr. Mir ist immer noch unklar, wie in einem großen privatwirtschaftlichen Unternehmen in einem Rechtsstaat solche Geschäftspraktiken auftauchen können. Passiert nur mir so etwas? Ist dies ein Einzelfall mit überdurchschnittlich inkompetenten Mitarbeitern? Ist dies eine Firmenstrategie? Ist das bei der Konkurrenz auch so? Über Erfahrungsberichte anderer Kunden würde ich mich freuen ...

August 2001:  Derzeit verschickt Consors wieder Übernahme-/ Abfindungsangebote. Allerdings hat man ein klein wenig gelernt und ergänzt das ansonsten gleichlautende Angebot nun um den Satz: "Bei der Erteilung Ihrer Weisung bitten wir Sie darauf zu achten, dass bei Annahme des Angebotes Gebühren berechnet werden." In welcher Höhe bleibt jedoch weiterhin völlig offen, da in den AGB auch weiterhin ein Punkt "Übernahme-/ Abfindungen" nicht zu finden ist.


Der Vollständigkeit halber möchte ich nachfolgend Mails veröffentlichen, die mich zu diesem Thema in den letzten Monaten erreichten (Namen gekürzt):

Guten Tag, Ich habe heute von der Firma Consors ein Übernahmeangebot für Aktien bekommen. Es ist ähnlich wie ihres damals. Da ich die Firma SMK nicht kenne, habe ich danach gesucht, und bin auf ihre Seite gekommen. Durch ihren Schriftverkehr bin ich jetzt schlauer geworden, wie das alles funktioniert. Vielen Dank, dass sie ihren Schriftverkehr veröffentlicht haben. Viele Grüße P.J.

Danke für die Consors_Story. Habe gerade ein Übernahmeangebot von SMK Information Services erhalten. Außer bei Ihnen war im Netz nichts zu finden. Nicht einmal bei Consors. Und selbstverständlich kein Wort über die Höhe der "eigenen" Gebühren. V.K.

Hallo Herr Schlobach, ihr Erfahrungsbericht mit Consors ist sehr interessant. Ich besitze IBM Aktien und habe genau so ein Überangebot von der Firma SMK Information Services bekommen. Auch mit der gleichen Bearbeitungsgebühr von 1,50 USD. Mir kam es gleich sonderbar vor. Welche Motive hat so eine Firma und ist es üblich, den Aktionären so ihre Aktien 'abzuschwatzen'? Ich habe jedenfalls die Nase von Aktion gestrichen voll, da ich (wie viele andere Kleinanleger auch) mein Kapital abfließen sehe. Und dann auch noch solche "legalen Betrugsversuche", die Consors unterstützt - pfui Teufel. Gruß J.D.

aufgrund ihres schriftwechsels hat consors jetzt (smk kauft qualcomm-aktien) immerhin einen passus eingeschoben "bei der erteilung ihrer weisung bitten wir sie darauf zu achten, daß bei annahme des angebotes gebühren berechnet werden". aufgrund ihrer erfahrungen (danke für die veröffentlichung) werde ich keine weisung erteilen. mfg r.f.

Hallo! Vielen Dank für die Consors-Story. Es war die einzige Stelle, an der ich etwas über die Bedeutung des mir gerade ins Haus geflatterten Übernahmeangebots für EMC Corp. finden konnte. Selbst bei Consors keine Information. Dafür habe ich im Chat-Board bei Consors einen Hinweis auf die Gebührenfalle und auf Ihre Seite gegeben. Mit freundlichen Grüßen V.K.

Hallo Sven und Claudia, ich habe vor 2 Tagen auch ein Odd-Lot-Offer-Angebot von Consors zugeschickt bekommen, allerdings inzwischen mit dem Hinweis: "Abfindungsbetrag: Zum Marktpreis abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von USD 1,50 pro Aktie und unserer Gebühren"!! Da ich mir wohl das Angebot mit den 1,50 USD zusätzlich genauso wie euch schlechter vorkam als wenn ich die Aktien direkt am Markt verkaufe, traf ich auf der Suche nach den Begriff Odd-Lot-Offer auf eure Homepage;-) Die zwei Geschichtchen von Consors waren hochinteressant zu lesen, da mir vor allem auch Geschichte 1 in ähnlicher Form passiert ist - auch ich habe nach vielen Schriftwechseln nur einen Bruchteil des versprochenen Bonus bei Neueröffnung bekommen, da auch hier die Kontoeröffnung wohl in diese "Stresszeit" viel... Also, ich finde es gut, dass ihr euer Erlebnis veröffentlicht habt! Ich weiß allerdings immer noch nicht, was ich von dem Übernahmeangebot haben soll, wenn doch mehr Gebühren kassiert werden als bei direktem Handel - ok, ich werde weitersuchen;-) Viele Grüße E.M.

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